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Förderprogramm "STÄRKEN vor Ort": Bis 29. Mai Projektvorschläge einreichen!

Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das ESF-Bundesprogramm "STÄRKEN vor Ort" (ehemals „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“) - Einreichung von Mikroprojekten bis zum 29. Mai 2009

Förderprogramm STÄRKEN vor Ort


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesmodellprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ wird in 2009-2011 unter dem neuen Programmnamen STÄRKEN vor Ort auch wieder im Bezirk Mitte von Berlin umgesetzt.

STÄRKEN vor Ort ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union finanziert.
Das Programm dient der Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen mit schlechten Startchancen sowie Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben und wird auf lokaler Ebene stadtteilbezogen umgesetzt.

Für den Bezirk Mitte wurden folgende Fördergebiete definiert:

  • Wedding-Zentrum/ westl. Müllerstraße
  • Gesundbrunnen (Osloer Straße, Brunnenstraße Nord)
  • Moabit
  • Tiergarten Süd/ Magdeburger Platz
  • Heinrich-Heine-Viertel

Die Ziele, Adressaten und Zielgruppen des Projektes müssen einen direkten inhaltlichen oder räumlichen Bezug zu einem dieser Fördergebiete haben.

Welche Ziele werden im Bezirk Mitte mit dem Programm STÄRKEN vor Ort verfolgt?

Unterstützung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Menschen

Gesucht sind insbesondere Projekte,

  • zur Verbesserung der individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen und jungen Menschen (14-27 Jahre) zur Integration in Angebote der beruflichen Orientierung und Ausbildung (z.B. Projekte zur Erhöhung der beruflichen Motivation, zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen und sozialen Kompetenzen, zur berufsspezifischen Sprachförderung in Kombination mit Aktivitäten und Ausbau beruflich relevanter Kompetenzen)
  • zur niedrigschwelligen begleitenden Heranführung an die Regelangebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters
  • mit neuen kreativen Modellen der beruflichen Beratung und des Bewerbungstrainings, (z.B. Heranführen an spezielle Berufsbilder)
  • zur Aktivierung der Jugendlichen zur beruflichen Orientierung (z.B. auch mal als spezielles Angebot in den Schulferien)
  • mit Maßnahmen zur Verhinderung von Schulabbrüchen und Schulverweigerung (hier auch für SchülerInnen ab 10 Jahre)


Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben

Gesucht sind insbesondere Projekte,

  • zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Qualifizierung/ Ausbildung
  • mit Angeboten zur beruflichen Qualifizierung zum (Wieder-)Einstieg und der Möglichkeit einer Kinderbetreuung durch den anbietenden Träger
  • mit mehrsprachigen Beratungsangeboten für Familien mit Migrationshintergrund
  • zur Verbesserung der individuellen Voraussetzungen der Frauen für den (Wieder-) Einstieg ins Erwerbsleben (z.B. berufsspezifische Sprachförderung, Aktivierung und Ausbau beruflich relevanter Kompetenzen)
  • mit speziellen Maßnahmen für junge Mütter zum (Wieder-)Einstieg in Ausbildung bzw. weiterführende Qualifikation


Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Jugendliche, junge Erwachsene und Frauen durch lokale Aktivierung und Kooperation


Gesucht sind insbesondere Projekte,

  • zum Aufbau, zur Stabilisierung und Weiterentwicklung von Netzwerken und Kooperationen von Schule, Jugendberufshilfe, Gewerbetreibenden zur Verbesserung des Übergangs von Schule in Ausbildung und Beruf
  • zum Aufbau, zur Stabilisierung und Weiterentwicklung von Netzwerken und Kooperationen von Beratungs- und Betreuungsangeboten für Frauen mit und ohne Migrationshintergund
  • zur Entwicklung und zum Aufbau von Patenschafts- und Mentoringmodellen (z.B. begleitete Schülerpraktika; Patenschaften zwischen Betrieben, Jugendlichen und Frauen) Verbesserung des sozialen Klimas durch Teilhabe, Chancengleichheit und soziale Integration der Adressaten durch lokale Aktivierung und Kooperation Gesucht sind insbesondere Projekte,
  • zur Analyse und Optimierung der vorhandenen Infrastruktur bzgl. Berufsberatung, Berufsorientierung, Berufswegeplanung (u.a. auch unter Beteiligung oder Eigenregie der Adressaten und der Zielgruppe)
  • zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Kiezen: Jugendliche, junge Menschen, Frauen übernehmen Verantwortung für ihren Kiez, trainieren soziale Kompetenzen und bekommen gleichzeitige eine Qualifizierung

Förderbedingungen

Wer kann einen Projektvorschlag einreichen?
Träger von Mikroprojekten können Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Lehrstellenbündnisse sein.

Wie hoch ist die Förderung?
Ein Mikroprojekt kann in der Förderphase 2009 mit einer Summe von 1.000,- Euro bis zu 8.000,00 Euro gefördert werden. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich bzw. nicht möglich. Ausgeschlossen sind die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung größerer Projekte. Das Projekt muss in sich komplett abgeschlossen sein.

Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten. Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Honorarmittel gelten entsprechend den Vorgaben der Regiestelle des Bundes als Sachmittel! Ausrüstungs- bzw. Investitionsgüter können nur bis zu einer Höhe von 150,- Euro netto oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes gefördert werden. Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.

Wer entscheidet über die Förderung?
Durch das Programm ist die Einrichtung eines Begleitausschusses vorgegeben, in dem MitarbeiterInnen der Bezirksverwaltung und lokale Akteure aus den Fördergebieten vertreten sind. Aufgabe des Begleitausschusses ist die Auswahl der Mikroprojekte. Gleichzeitig dienen seine Treffen dem Informationsaustausch über die geförderten Projekte.
Der Begleitausschuss trifft voraussichtlich bis 30.06.2009 eine Entscheidung über die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte.

In der 1. Förderperiode 2009 wird angestrebt, dass die Projekte zum 15.07.2009 beginnen können. Alle Projekte müssen bis zum 31.12.2009 abgeschlossen sein. Im Herbst 2009 erhalten die geförderten Projekte die Möglichkeit, einen neuen Projektvorschlag auf der Grundlage der Ergebnisse des Projektes in 2009 für die 2 Förderperiode (ab Januar 2010) einzureichen.

Geförderte Mikroprojekte werden durch unabhängige Projektbegleiter bei der Projektumsetzung beraten und begleitet!

Hier finden Sie die Unterlagen zur Einreichung Ihrer Projektidee:

  • Projektvorschlag (Word-Datei zum Ausfüllen  herunterladen, auf dem eigenen Computer abspeichern, ausfüllen und zurücksenden)
  • Projektvorschlag (PDF-Datei für alle, die Word-Dateien nicht bearbeiten können)
  • Aufruf als PDF-Downlaod

Ihre Projektvorschläge richten Sie bitte unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars postalisch und per Email bis zum 29.05.2009 an das:

Bezirksamt Mitte von Berlin
Abt. Jugend und Finanzen
JugFin PM
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
info[at]starkinmitte[.]de

Alle notwendigen Informationen zu Fristen und Förderbedingungen, das Projektvorschlagsformular sowie weitere Termine finden Sie im Internet unter www.starkinmitte.de bzw. bei der lokalen Koordinierungsstelle: Tel. 9018 2 3410 bzw. 9018 2 3367 Fax: 9018 2 3160 E-Mail: info[at]starkinmitte[.]de

Für Bewerberinnen und Bewerber für Projekte werden im Zeitraum vom 04. Mai bis 27. Mai 2009 Beratungen angeboten. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Bitte senden Sie diese Information an mögliche Projektträger und Multiplikatoren weiter, damit diese Information möglichst breit verteilt wird.

Der Begleitausschuss und die Koordinierungsstelle sind gespannt auf
Ihre Projektvorschläge.

text/grafik: Stärken vor Ort