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Antragsschluss für den Bezirkskulturfonds 2012
Stadttour »Historische Orte sichtbar machen«, Tour II - Von Bahntrassen, Straßen, Wohnhäusern und Brücken
2. Rogate-Konzert: Chor des Brahe-Gymnasiums Jünköpping
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " (GA) - IBB
Mit der Gemeinschaftsaufgabe werden bestehende oder neue Unternehmen in Regionen unterstützt, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Dadurch soll eine Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland erreicht werden. Gemäß den Förderbestimmungen gilt Berlin als einheitliche Förderregion. Mit GA-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gefördert.
Gefördert werden:
· die Errichtung und die Erweiterung von Betriebsstätten,
· die Umstellung/Rationalisierung der Produktion,
· der Erwerb von Stillegung bedrohter oder stillgelegter Betriebe.
Mit GA-Zuschüssen werden prozentual die Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens gefördert, die zum Investitionsvorhaben gehören. Ausgenommen sind u.a. Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW), Ersatzbeschaffungen und gebrauchte Güter. Förderfähig ist auch die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern, beispielsweise Lizenzen, sofern sie in Ihrer Bilanz aktiviert werden.
Lohnkostenbezogene Zuschüsse sind in Berlin grundsätzlich nicht möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Zahl der im Unternehmen bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 15% erhöht wird oder die Investitionssumme in einem bestimmten Verhältnis zu den Abschreibungen der Vorjahre Abschreibungskriterium steht.
Voraussetzung für eine GA-Förderung ist, dass das Unternehmen die Erzeugnisse überwiegend überregional absetzt (Primäreffekt). Diese Voraussetzung wird als erfüllt angesehen, wenn das Unternehmen zu denen gehört, die in der sogenannten Positivliste aufgeführt sind. Andere Unternehmen müssen den überregionalen Absatz im Einzelfall nachweisen. Wenn Sie das Unternehmen gerade neu gegründet, muss eine überzeugende Prognose dafür abgeben.
Neben freiberuflich Tätigen sind weitere Branchen von der Förderung ausgeschlossen Negativliste.
Die GA-Mittel werden als Zuschuss vergeben. Die förderfähigen Kosten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Sachanlagevermögens bzw. Bruttolohn plus gesetzliche Sozialabgaben) können bis zu 20% des Nettosubventionsäquivalentes verbilligt werden. Das ist ein Höchstsatz, den wir allerdings nur vergeben, wenn besondere_Struktureffekte erfüllt werden. Falls Sie andere öffentliche Hilfen beziehen, werden diese auf die GA Förderung angerechnet. Für kleine_und_mittlere_Unternehmen_(KMU) können die Fördersätze um bis zu 10% erhöht werden.






