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Aktuelle Veranstaltungen
Antragsschluss für den Bezirkskulturfonds 2012
Stadttour »Historische Orte sichtbar machen«, Tour II - Von Bahntrassen, Straßen, Wohnhäusern und Brücken
2. Rogate-Konzert: Chor des Brahe-Gymnasiums Jünköpping
Liquiditätssicherung
Liquidität ist die Grundlage jedes Unternehmens.
Der Liquiditätsfonds des Landes Berlin steht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit positiven Zukunftsperspektiven zur Verfügung, die Kapital zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten benötigen.
Der Konsolidierungsfonds unterstützt Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Berlin-Ost, die bei grundsätzlich günstigen Entwicklungsperspektiven einen akuten Finanzbedarf für Umstrukturierungen haben.
Es können Unternehmen gefördert werden, die sich umstrukturieren oder an veränderte Marktverhältnisse anpassen. Das Darlehen dient dazu, ihre Existenz zu sichern, Aufträge vorzufinanzieren und/oder Forderungsausfälle und vorübergehende Umsatzeinbrüche auszugleichen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die in Berlin eine Betriebsstätte haben.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind insbesondere
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei, soweit sie nicht der Verarbeitung dienen,
Unternehmen des Stahlsektors,
Einzelhandelsunternehmen,
gastronomische- und Beherbergungsunternehmen,
Wohnungsbauunternehmen und Bauträger,
konsumorientierte Dienstleister (ohne Handwerk) und vergleichbare Unternehmen,
Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Sanierungs- bzw. Umstrukturierungskonzept. Das Konzept soll insbesondere auch Beiträge zur erforderlichen Ko-Finanzierung der Mittel aus dem Liquiditätsfonds Berlin in wesentlicher Höhe ausweisen. Ein solcher Beitrag könnte z.B. sein, dass Sie nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen verkaufen oder eigene Finanzmittel einbringen. Neukredite, Zinsreduzierungen oder Tilgungsstundungen der Hausbank sind weitere Beispiele für eine mögliche Mitfinanzierung, aber auch Stundungsvereinbarungen mit Ihren Lieferanten oder Stundungen anderer Aufwandspositionen (z.B. Personal, Miete usw.). Wichtig ist, dass sich der Finanzbedarf aufgrund der Beiträge verringert. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Darlehens besteht nicht.






