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Vorläufige Nutzungsregeln für den Familiengarten Kluckstr. 11
Sie möchten wissen, wer denn den neuen schönen Familiengarten mit seinen Interkulturellen Gärten, dem selbst gebauten Lehmofen und all den anderen Angeboten nutzen kann, was man dort alles machen darf und worauf man im Garten achten muss?
Hier sind die vorläufigen Nutzungsregeln (Stand: 10. Juni 2010), die all diese Fragen beantworten, wir wünschen Ihnen allen viel Spaß im Garten!
Wer kann den Familiengarten nutzen?
Der Familiengarten wird von unterschiedlichen Gruppen und Einzelpersonen genutzt:
- die Besucher und Besucherinnen der im Haus ansässigen Träger, insbesondere die Kinder der Kinderfreizeiteinrichtung des FiPP e.V.
- die GärtnerInnen des „Interkultureller Garten City“
- Personen und Institutionen (z.B. Schulen, Vereine, Kitas . . .), die Projekte auf dem Gelände durchführen oder sich daran beteiligen
- Freizeitgruppen, einmalig oder regelmäßig nach Anmeldung
- Besucher und Besucherinnen während der allgemeinen Öffnungszeiten
Wie erhält man Zugang zum Familiengarten?
- Der Familiengarten ist frei zugänglich während der Öffnungszeiten der Einrichtung auf dem Gelände, die für die Öffnung und Schließung des Familiengartens verantwortlich ist. Das wird vorerst die Kinderfreizeiteinrichtung des FiPP e.V. sein. Die aktuell geltenden Öffnungszeiten werden ausgehängt.
- Die GärtnerInnen des interkulturellen Gartens sowie Personen und Institutionen, die Projekte auf dem Gelände durchführen, bekommen Schlüssel für den Familiengarten und haben jederzeit Zugang zu dem Gelände. Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten schließen sie das Tor nach dem Betreten und beim Verlassen ab.
- Freizeitgruppen, die regelmäßig zu vereinbarten Zeiten den Familiengarten nutzen, bekommen ebenfalls einen Schlüssel. Sie können den Familiengarten nur zu den vereinbarten Zeiten nutzen. Diese festen Zeiten sollen möglichst nicht am Wochenende liegen, damit weitere Nutzungen an diesen wichtigen Tagen nicht von vornherein eingeschränkt sind.
- Freizeitgruppen, die den Familiengarten einmalig nutzen wollen, müssen sich dazu vorher anmelden und erhalten dann einen Schlüssel. Es sind unterschiedliche Nutzungen möglich, z.B. Grillabende, Kindergeburtstagsfeiern, Klassenfeiern, Feste, Veranstaltungen .....
Welche Voraussetzung sind für die Übergabe der Schlüssel zu erfüllen?
- Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung des Familiengartens, in der die Nutzungsregeln anerkannt werden (das Verfahren muss noch endgültig geklärt werden),
- Hinterlegung einer Kaution für den Schlüssel, die nach der Rückgabe der Schlüssel zurückgezahlt wird,
- Zahlung einer Spende (deren Höhe noch zu klären ist), die zweckgebunden für den Unterhalt des Familiengartens zu verwenden ist Ersatzweise kann auch eine konkret zu vereinbarende Arbeitsleistung erbracht werden.
- Der Abschluss der Nutzungsvereinbarungen, die Schlüsselvergabe und die Entgegennahme der Spende wird zu festgelegten Zeiten federführend durch die MitarbeiterInnen der Kinderfreizeiteinrichtung des FiPP e.V. erfolgen, bei Bedarf auch durch den Stadtteilverein Tiergarten e.V. (auch hier muss das Verfahren noch endgültig geklärt werden).
- Für die GärtnerInnen des interkulturellen Gartens werden die Voraussetzungen für die Schlüsselübergabe bei der Aufnahme in die Gruppe „Interkultureller Garten City“ geregelt.
Welche Regeln sind bei der Nutzung einzuhalten?
- Oberstes Gebot ist Rücksichtnahme auf die Nachbarn und Nachbarinnen. Im näheren Umkreis des Familiengartens befinden sich ein Krankenhaus, ein Seniorenwohnhaus, eine Bibliothek, Wohnhäuser und ein Jugendgästehaus.
- Der Familiengarten darf abends nur bis 22 Uhr genutzt werden.
- Selbstverständlich ist mit der Vegetation und allen Anlagen auf dem Gelände pfleglich umzugehen. Alle Nutzer und Nutzerinnen sollen auch bereit sein, sich an pflegenden Maßnahmen zu beteiligen.
- Während der Öffnungszeiten der Kinderfreizeiteinrichtung darf auf dem Gelände nicht geraucht und kein Alkohol getrunken werden. Außerhalb dieser Zeiten auch nur in Maßen, möglichst nicht.
- Es sollen keine Haustiere in den Familiengarten mitgenommen werden.
- Es gibt zwei Lehmöfen. In einem der beiden darf kein Schweinefleisch zubereitet werden. Ob es neben dem Rondell einen ortsfesten Grill geben wird, wird noch entschieden.
- Abfälle sind mit nach Hause zu nehmen. Lediglich die GärtnerInnen betreiben einen Kompost für Gartenabfälle.
- Es soll möglichst kein Einweggeschirr benutzt werden. Es wird Geschirr in der kleinen, noch einzurichtenden Küche neben den Sanitäranlagen geben, dass nach Gebrauch selbstverständlich zu reinigen ist.
- Die Sanitäranlegen sind unbedingt sauber zu halten. Wenn nötig sind sie vor dem Verlassen des Geländes zu reinigen.








