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seit September 2003: Sozialberatung und NFH – Niedrigschwellige Familienhilfe


Das Projekt "Niedrigschwellige Familienhilfe – NFH", finanziert aus Mitteln des Programms "Soziale Stadt", startete im September 2003.
In Kooperation mit der Plan- und Leitstelle Gesundheit des Bezirksamts und mit der Evangelischen Fachhochschule bot eine Sozialpädagogin die aufsuchende Familienhilfe insbesondere für Migranten an und leitete Sozialarbeits-Student/innen an, die von der Ev. Fachhochschule vermittelt wurden.


Dieses Projekt wird seit Februar 2005 in einer etwas abgeänderten Form und mit einem verstärkten Personalumfang weitergeführt: Neben einer teilzeitbeschäftigenten Sozialarbeiterin ist zudem ein Sprachmittler aus dem arabischen Sprachraum beschäftigt. Dies hat sich hinsichtlich des Zugangs und der Vertrauensbildung zu den potentiellen Familien als sehr hilfreich erwiesen. Darüber hinaus ist zur Zeit eine Sozialarbeits-Praktikantin der Kath. Hochschule Berlin täglich vor Ort.

Aufgabe der Studentinnen war von Anfang an, jeweils eine Familie zu Hause zu besuchen und bei allem, was ansteht, Unterstützung und Hilfestellung zu geben, an entsprechende Fachdienste zu vermitteln, die Familien z. B. zu Behörden und Ärzten zu begleiten. Ziel ist, den Familien Orientierung und Wissen über die Angebote der NFH zu vermitteln. Die Familien sollen zum einen entlastet werden, so dass sie sich auf Neues einlassen können (z.B. einen Deutschkurs zu besuchen), und zum anderen sollen sie befähigt werden, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen.

Das Hilfsangebot ist freiwillig, d.h. wer die Hilfe wünscht, kann sie in Anspruch nehmen. Sie ist unbürokratisch (keine Antragstellung, keine Aktenführung), sie ist kostenlos und vertraulich. Die Familie entscheidet, wann sie das Angebot beenden möchte. Diese Familienhilfe spricht vor allem junge Familien (Migranten, Alleinerziehende, kinderreiche Familien) an, die sich überfordert fühlen.

Sind die Probleme in einer Familie allerdings soweit fortgeschritten, dass das ‚Jugendamt tätig werden muss bzw. das Kindeswohl gefährdet ist (§ 16666 BGB), dann kommt NFH nicht mehr zum Tragen. NFH hat präventiven Charakter, die Familienhilfe soll bereits einsetzen bevor größere Schwierigkeiten auftreten. Ein wichtiger Kooperationspartner bei dieser Arbeit ist der örtliche Kinder- Jugend- und Gesundheitsdienst, der den Erstkontakt zu Neugeborenen hat und Familien an die NFH vermitteln kann.

Der inhaltliche Schwerpunkt des Angebots hat sich seit Beginn des Projekts mehr auf die Sozialberatung verlegt, in deren Rahmen die aufsuchenden Hilfeleistungen – so auch NFH, soweit Student/innen dabei mithelfen können - erbracht werden.

Weitere Informationen zur Niedrigschwelligen Familienhilfe NFH finden Sie HIER.

text: B. Ruff